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Unsere Qualifikation ist Ihr VorteilWir arbeiten mit versierten und ausgebildeten Fachkräften (IHK-Berufsabschluß).
QualitätsarbeitDie erfolgreiche Ausführung von Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Holz- und Bautenschutz / Schädlingsbekämpfung hängt wesentlich von der Qualifikation der Ausführenden ab. Deshalb sollte der Auftraggeber nur Fachbetrieben mit geprüften Fachleuten die Ausführung von Sanierungsmaßnahmen anvertrauen. Der Gesetzgeber schreibt die Sachkundepflicht "Geprüfter Schädlingsbekämpfer" (oder die als gleichwertig anerkannte Teilsachkunde in dem jeweiligen Gebiet) verbindlich vor und stellt die Nichteinhaltung der Sachkundepflicht unter Strafe (GefStoff-VO, §15e + §51). Dies bedeutet auch, dass der Kunde sich auf eine bestimmte vorhandene Sachkunde verlassen kann und darf. Die vollständige staatliche Sachkundeprüfung wird als Berufsprüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer" vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) in den Fachsparten Holz- u. Bautenschutz, Gesundheits- u. Vorratsschutz sowie Pflanzenschutz abgenommen. Daneben gibt es Sachkundeprüfungen in den Teilbereichen "Gesundheits- und Vorratsschutz" sowie "Holz- und Bautenschutz", die von den zuständigen Behörden als gleichwertig für das Teilgebiet anerkannt sein müssen.
SicherheitSicherheit kann und darf verlangt werden. Der Auftraggeber sollte sich ausbedingen, dass wesentliche Facharbeiten nur durch Techniker mit dem Berufsabschluß "geprüfter Schädlingsbekämpfer" (oder mit der behördlich als gleichwertig anerkannten Teilsachkunde) ausgeführt werden.
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Prüfungszeugnis eines
Eigene Begasungslizenz
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