Qualifikation

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Unsere Qualifikation ist Ihr Vorteil

Wir arbeiten mit versierten und ausgebildeten Fachkräften (IHK-Berufsabschluß).


Qualitätsarbeit

Die erfolgreiche Ausführung von Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Holz- und Bautenschutz / Schädlingsbekämpfung hängt wesentlich von der Qualifikation der Ausführenden ab. Deshalb sollte der Auftraggeber nur Fachbetrieben mit geprüften Fachleuten die Ausführung von Sanierungsmaßnahmen anvertrauen.

Der Gesetzgeber schreibt die Sachkundepflicht "Geprüfter Schädlingsbekämpfer" (oder die als gleichwertig anerkannte Teilsachkunde in dem jeweiligen Gebiet) verbindlich vor und stellt die Nichteinhaltung der Sachkundepflicht unter Strafe (GefStoff-VO, §15e + §51). Dies bedeutet auch, dass der Kunde sich auf eine bestimmte vorhandene Sachkunde verlassen kann und darf.

Die vollständige staatliche Sachkundeprüfung wird als Berufsprüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer" vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) in den Fachsparten Holz- u. Bautenschutz, Gesundheits- u. Vorratsschutz sowie Pflanzenschutz abgenommen. Daneben gibt es Sachkundeprüfungen in den Teilbereichen "Gesundheits- und Vorratsschutz" sowie "Holz- und Bautenschutz", die von den zuständigen Behörden als gleichwertig für das Teilgebiet anerkannt sein müssen.


Sicherheit

Sicherheit kann und darf verlangt werden. Der Auftraggeber sollte sich ausbedingen, dass wesentliche Facharbeiten nur durch Techniker mit dem Berufsabschluß "geprüfter Schädlingsbekämpfer" (oder mit der behördlich als gleichwertig anerkannten Teilsachkunde) ausgeführt werden.


Qualität mit TÜV-Siegel

Unsere Arbeiten im Bereich Holzschutz und Bauwerksabdichtung werden regelmäßig vom TÜV-Rheinland überprüft. Stichprobenartig werden dazu von uns sanierte Objekte mit Zustimmung der jeweiligen Auftraggeber aufgesucht und die Qualität der ausgeführten Maßnahmen begutachtet. Ebenso wird die Qualifikation der Mitarbeiter, Eignung der Werkzeuge und Maschinen und Einhaltung der Arbeitssicherheit geprüft. Diese Art der "Fremdüberwachung" wird von unseren Kunden gern angenommen und gibt auch uns das Gefühl, "alles richtig gemacht" zu haben und nicht im Laufe der Jahre in "Betriebsblindheit" zu verfallen.

Freistellung von der "Bauabzugssteuer"

Selbstverständlich verfügen wir über eine Freistellungs bescheinigung des Finanzamtes Wilhelmshaven, durch die Sie vom Einbehalt der sog. "Bauabzugssteuer" befreit werden.


Weitere Informationen:

Prüfungszeugnis eines
unserer IHK-geprüften
Schädlingsbekämpfers



Eigene Begasungslizenz
für alle Gase
(Brommethan, Blausäure,
Phosphorwasserstoff,
Sulfurylfluorid)
für Begasungen im Holz-
und Vorratsschutz
gem. TRGS 512




Mitglied in den Fachverbänden:

Deutscher Schädlingsbekämpfer- verband
Deutscher Holz- und Bautenschtzverband
Wissensch.- techn. Arbeitsgemeinsch. f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
National Pest Management Association

Römer BioTec® GmbH · Admiral-Klatt-Str. 23 · 26382 Wilhelmshaven
Tel.: (0 44 21) 99 18-0 · Fax: (0 44 21) 99 18-18
e-Mail: info@roemer-biotec.de