Bekämpfung im chemischen Verfahren

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Das chemische Verfahren wird am häufigsten angewandt. Es ist als einziges sowohl gegen tierischen als auch gegen pilzlichen Befall wirksam. Die befallenen Hölzer müssen auf ihre statische Tragfähigkeit geprüft werden. Zeigt sich, daß dabei die Tragfähigkeit der Hölzer nicht mehr gewährleistet ist, so muß eine Verstärkung bzw. ein Austausch der Holzteile vorgenommen werden. Die anschließende Imprägnierung erfolgt in das verbleibende Holz, um dort gleichermaßen bekämpfend und langfristig schützend wirksam zu werden. Bei pilzlichem Befall muß darüber hinaus die vorhandene Feuchtigkeitsquelle ausfindig gemacht und isoliert werden. Liegt der Befund "Echter Hausschwamm" vor, so ist in jedem Fall eine Behandlung des Mauerwerks erforderlich. Die heute verwandten Holzschutzmittel unterliegen strengen Prüfungen. Sie werden sowohl auf ihre Wirksamkeit als auch auf ihre Verträglichkeit geprüft. Die geprüften Holzschutzmittel weisen deshalb immer ein RAL-Gütezeichen bzw. eine RAL-Nr. auf. Bei den chemischen Holzschutzmitteln werden ölige Holzschutzmittel oder sog. Mikroemulsionen (<3% organische Lösemittel) eingesetzt. In Ausnahmefällen werden auch wässrige Borsalzlösungen für Bekämpfungszwecke verwendet. Bei sach- und fachgerechter Anwendung besteht keine Gefährdung.

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