Bekämpfung im Heißluftverfahren

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Beim Heißluftverfahren (ausschließlich gegen tierischen Befall anwendbar) werden die Hölzer soweit erhitzt, bis im Holzkern eine Temperatur von ca. 60°C erreicht ist. Hierzu wird heiße Luft durch eine Dachöffnung in den Dachraum geleitet und die Temperatur im Holzkern mittels Thermometer kontrolliert. Die Überprüfung der Tragfähigkeit geschieht durch Kontrollschläge und Probeabbeilen. Zu stark geschädigte Hölzer müssen auch hier verstärkt bzw. ausgetauscht werden. Mit dem Heißluftverfahren kann nur der zum Zeitpunkt der Behandlung existierende Befall abgetötet werden. Um einen dauerhaften Schutz zu erreichen, muss eine anschließende vorbeugende Oberflächenimprägnierung mit Holzschutzsalzen vorgenommen werden.

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Wissensch.- techn. Arbeitsgemeinsch. f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege

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