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Die Bekämpfung holzzerstörender Pilze und die Wiederherstellung des befallsfreien Zustandes wird am umfänglichsten bei einem Befall durch Echten Hausschwamm erforderlich. Während die anderen holzzerstörenden Pilze aufgrund ihrer biologischen Eigenschaften hinsichtlich des Befallsumfanges leichter einzugrenzen sind, hat der Echten Hausschwamm verzweigte Wachstumswege und ihm genügen unspektakuläre Wachstumsbedingungen. So ist der Wasserbedarf relativ klein und das Wärmeoptimum wird bei normaler Wohnnutzung oft in den Zwischendecken erreicht.
Die klassische Sanierungsmethode:Schwammbefallenes Mauerwerk:Bis ca. 1,50 m um den letzten sichtbaren Schwammbefall wird der Putz abgestemmt und die Fugen ausgekratzt. Dabei werden Mycelwachstumsverläufe erkannt die Voraussetzungen geschaffen, um die Oberflächen zu reinigen (incl. Abflammen zur Abtötung von Mycelresten) und mit Schwammschutzmittel zu imprägnieren. Zweischaliges Mauerwerk ist rasterförmig zu öffnen, um die inneren Oberflächen ebenfalls zu behandeln. In bestimmten Bereichen (Durchwachsungen, Schutzzonen etc.) ist das Mauerwerk mittels Mauerwerksverpressung oder Verfüllung mit Schwammschutzmittel bis in tiefere Schichten zu behandeln, um das Wiederaufleben des Befalls sicher zu verhindern. Abschließend sollten die offenen Fugen mit salzspeicherfähigem Grundputz geschlossen und die Wände neu verputzt werden (Sanierputz, min. 1,5cm Stärke). Weiterführender Schwammbefall führt zur Ausdehnung der Maßnahmen, bis der Sicherheitsabstand 1,50 m erfüllt ist.
Schwammbefallenes Holz:Holz kann nur vorbeugend imprägniert werden (nicht bekämpfend). Im übrigen gibt es außer Holzverstärkung/Ersatz bzw. der - in Einzelfällen anwendbaren - Holzprothetik keine Möglichkeit, bereits zerstörtes Holz wieder tragfähig zu machen. Daher ist üblicherweise das Holz mit Sicherheitsabstand 1m (in Ausnahmefällen kann bis 0,5m verringert werden) gesund zu schneiden (Deckenbalken absägen, anlaschen, Holzdecken ausbauen, erneuern). Die umliegenden Hölzer sind mit Sicherheitsabstand 1,5m freizulegen, Balkenköpfe anzubohren (Festigkeitsprüfung, vorbeugende Bohrlochbehandlung). Die verbleibenden Hölzer werden gründlich gereinigt und mit geeignetem Holzschutzmittel imprägniert. Die Balkenköpfe sollten im Auflagerbereich per Bohrlochtränkung bzw. -verpressung mit geeignetem Mittel behandelt werden, ggf. Borsalzpatronen einsetzen. Bei sämtlichen Holzergänzungsmaßnahmen empfiehlt sich dringend, nur kesseldruckimprägnierte Neuhölzer einzubauen.
Behandlung der Balkenauflager:Nach dem Freilegen der Balkenköpfe kann das Hirnholz geprüft werden (ggf. mit Spiegel/Endoskop). Die Auflager - gerade auch bei wegen Befall entfernter Balkenköpfe - gründlich zu reinigen und mit geeignetem Schwammschutzmittel zu imprägnieren. Die verbleibenden sowie die neuen Balkenauflagerbereich sind so zu gestalten, dass eine Hinterlüftung möglich ist und eine erneute Befeuchtung des Holzes weitgehend vermieden wird.
Bei jeder Schwammsanierung ist das Auffinden und Abstellen aller Feuchtequellen unbedingt erforderlich!
Sondermethoden, wie z.B. Hitzebehandlung oder Begasung finden selten und fast nur in der Denkmalpflege Anwendung, wenn bestimmte Bauteile unbedingt erhalten werden müssen. Zudem ist eine sehr intensive Nachsorge in Form regelmäßiger Befallskontrollen notwendig, da keinerlei vorbeugender Schutz erzielt werden kann. Erforderliche Ergänzungen bzw. Verstärkungen im statischen Bereich erfolgen meist mit aufwändigen Konstruktionen "hinter den Kulissen", d.h. im nicht oder weniger sichtbaren Bereich. |
Klassische Methoden zur Schwammsanierung:
Dieses Bild zeigt eine der klassischen Sanierungsmaßnahmen bei Befall durch holzzerstörende Pilze. Die befallenen Holzteile werden "gesundgeschnitten" (incl. Sicherheitsabstand je nach Pilzart) und anschließend mit kesseldruckimprägnierten Hölzern wieder ergänzt.
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