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Schnelle Hilfe bei Befall

Ob Schaben, Ameisen, Wespen oder Mäuse: Schädlinge sind unbeliebt und richten Schäden an. Sie können Material zerstören, verunreinigen oder sogar Krankheiten übertragen. Effektiver und sicherer als Mittel aus der Drogerie, Mäusefallen oder Haushaltsmittel ist der Einsatz eines Schädlingsbekämpfers, im Volksmund auch "Kammerjäger" genannt. Der ausgebildete Spezialist hilft schnell, sauber und nachhaltig - in der Regel ohne gefährdende Stoffe.

Lieber einen Profi beauftragen

Insekten im Haus beeinträchtigen die Lebensqualität. Zudem birgt sich die Gefahr, dass sie Krankheitserreger übertragen.

Für eine fachgerechte Bekämpfung ist eine genaue Bestimmung der Tiere notwendig. Hieraus lassen sich ihre Lebensgewohnheiten, Nahrungsquellen und Verläufe ableiten. Erst mit diesen Informationen ist eine zielgerechte und erfolgreiche Bekämpfung möglich.

Daher folgt eine Maßnahme folgendem Ablauf:

  1. Befalls- und Ursachenbestimmung
  2. Festelegen des Bekämpfungsablaufes
  3. Durchführung der Bekämpfungsmaßnahme
  4. Erfolgskontrolle und eventuelle Nachbehandlung

Bei allen Schritten arbeiten wir vertrauensvoll und diskret mit Ihnen zusammen.

Professionelle Lösungen und Beratung

Qualifikation

Die Gefahrstoff-Verordnung verlangt ausdrücklich, daß vor Ort nur IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer oder gleichwertige qualifizierte Fachleute als Techniker eingesetzt werden. Hilfskräfte ohne diese Sachkunde dürfen ausschließlich unter der ständigen Aufsicht von Sachkundigen arbeiten. Im übrigen hat jeder Betrieb, der solche Maßnahmen ausführen will, diese vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. In dieser Anzeige muss ein Betrieb die ausreichende personelle, räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung nachweisen und auch die Mittelverwendung und Dokumentation darlegen. Dies gilt auch für sogenannte Hausmeistertätigkeiten im eigenen Betrieb.

Dokumentation

Jede Schädlingsbekämpfungsmaßnahme muss dokumentiert werden. Die Dokumentation ist so führen, dass die zu bekämpfenden Organismen, die Mittelverwendung in Art, Menge, Konzentration, Dosierung, Ausbringungsverfahren, ggf. Dekontamination und Vorsichtsmaßnahmen, sowie Ort und Zeit der Anwendung festgehalten wird. Diese Dokumentationsunterlagen sind mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Schädlingsbekämpfungsmittel

In dieser Regelung sind alle als gesundheitsschädlich, giftig und sehr giftig eingestuften Stoffe und Lösungen bzw. Zubereitungen erfaßt, die dazu bestimmt sind, Schadorganismen oder lästige Organismen unschädlich zu machen oder zu vernichten. Das gilt unabhängig von Ihrer Konzentration. Dazu gehören auch solche Mittel, die zur Bekämpfung im Holzschutz, zum Beispiel gegen Insekten und Schwamm, oder im Bautenschutz, zum Beispiel gegen Algen und Schimmelpilz an Mauern, verwendet werden.

Die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere in Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäusern, ist der zuständigen Behörde schriftlich, vor der Ausführung dieser Tätigkeit mitzuteilen. Dies geschieht unter Angabe des Umfanges, der Anwendung, des Mitteleinsatzes, Ausbringungsverfahren und der Schutzmaßnahmen.

Weitere Schutzregeln

Im übrigen gelten noch die Bestimmungen des Bundesseuchenrechts, des Pflanzenschutzgesetzes und der Berufsgenossenschaft sowie für Holzschutz die DIN 68800, Teile 3+4.

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