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Großräumige Rattenbekämpfung

Ratten leben in Rudeln und besiedeln vielfach urbane Infrastrukturen, also die Kanalisation, zugängliche Bauwerke und Freigelände, wo sie geeignete Lebensräume und Futterangebote vorfinden. Das heißt, dass der Mensch mit jeder Siedlung auch Ratten die Möglichkeit zur Existenz und Vermehrung schafft.

Da allerdings Ratten in erheblichem Umfang Krankheiten übertragen und verschleppen können, besteht bei entsprechender Befallsdichte eine Gesundheitsgefahr für den Menschen. Und weil Ratten in Rudeln organisiert relativ große Gebiete besiedeln können, ist eine gebietsumfassende Bekämpfung sinnvoll.

Kanalisationsbelegung

Der wichtigste Ausgangspunkt bei der großräumigen Rattenbekämpfung ist die Kanalisation. Die Kanalisation wird mindestens einmal im Jahr vollständig mit Ködern belegt. In einem Raster werden die Köder ausgebracht. In starken Befallsgebieten, wie es zum Beispiel Innenstadtbereiche mit alter Kanalisation sein können, wird dieses Raster enger gelegt. Zur Anwendung kommen dabei Köder, die sowohl einige Zeit gegen Feuchtigkeit geschützt sind als auch eine entsprechende Anlockwirkung haben. Die Bekämpfung wird dann flächendeckend ausgeführt, um einen Bekämpfungserfolg sicherstellen zu können. Besonders intensiver Befall kann zusätzliche Belegungsaktionen in bestimmten Kanalisationsgebieten erfordern.

Oberflächenbelegung an befallsgefährdeten Orten

Mit einer ständigen Oberflächenbelegung über das gesamte Jahr sind solche Grundstücke bzw. öffentliche Bereiche zu schützen, die aufgrund ihrer Lage, Beschaffenheit oder Nutzung besondere Anziehungspunkte für Schadnager bilden. Dazu gehören zum Beispiel Mülldeponien, Wasserläufe, Parks, Parkplätze oder öffentliche Aufenthaltsplätze. Als Köderstationen werden hier feste und abschließbare Behältnisse verwendet. Die Köder selbst können je nach verwendeten Behältnissen als Granulat oder in fester bzw. pastöser Form vorliegen.

Grundstücksbelegung nach Meldungseingang

Die Oberflächenbelegung eigenet sich als Bekämpfungsmaßnahme auch auf Privatgrundstücken. Hierbei wird auf die Mithilfe und die Meldungen der Bewohner eingegangen und die Bekämpfungsbelegungen erfolgen in oder auf den gemeldeten Befallsbereichen und Grundstücken.
Der Meldungseingang wird zentral erfasst, wobei die Befallsmeldungen durchaus von mehreren Stellen, zum Beispiel vom Ordnungsamt und dem ausführenden Unternehmen, entgegengenommen werden können. In der Praxis hat sich bei der Abarbeitung solcher Meldungen ein Rhythmus von 2 Wochen bewährt. In besonderen Fällen, wie einer akute Befallsgefährdung oder der Weiterverschleppung in kritischen Bereichen, kann auch eine kürzere Bearbeitungsfrist notwendig sein. Die statistische Auswertung von Meldungseingängen und Befallsvorliegen dient anschließend der Koordinierung von Tilgungsaktionen in der Kanalisation und der Anpassung von ständigen Oberflächenbelegungen.

Beratung der Grundstückseigentümer und Betreiber

Um einem Rattenbefall vorzubeugen, können Grundstückseigentümer eine Reihe von Maßnahmen ergreifen. Hierzu zählt zum Beispiel die richtige Anlage von Kompostierungsanlagen, Ställen oder Schuppen, Anbauten und Abfallbehältnissen. Bei Betreibern von gastronomischen Betrieben oder solchen Betrieben, die nach Lage oder Nutzung besonderer Befallsgefährdung unterliegen (z.B. in der Lebensmittelbranche oder Landwirtschaft) sind oft weitergehende Vorbeuge- und Befallskontrollmaßnahmen notwendig. Für diese Gruppen können deshalb  zusätzlich jeweils auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Informationsveranstaltungen organisiert werden. Neben diesen Veranstaltungen ist es wichtig, relevanten Informationen für einzelne Anfragen bereitzuhalten.
Vor allem aber gilt es, ein allgemeines Vertrauensklima zu schaffen und Vorurteilen entgegen zu wirken, um ein regelmäßiges, vollständiges Befallsbild zu erhalten.

Abstimmung und Dokumentation

Abstimmung: Die regelmäßige Abstimmung zwischen Kommune und Bekämpfungsunternehmen die Erfassung von Befallssituationen und die Vermeidung von befallsfördernden Umständen. Auch Mehraufwand kann so deutlich vermindert werden.

Die Abstimmung kann folgende Punkte beinhalten:

  • eingehende Befallsmeldungen werden regelmäßig abgeglichen
  • ergreifbare Vorbeugemaßnahmen werden erörtert
  • Aktionen und Informationen werden abgestimmt

Dokumentation: Die Dokumentation setzt sich aus verschiedenen Daten zusammen. Dazu zählen die Befallserkenntnisse aus der Kanalisationsbelegung und der ständigen Oberflächenbelegung sowie die Meldungseingänge. Ziel ist ein umfassendes Befallsbild innerhalb eines Gebietes in Abhängigkeit von den Jahreszeiten. Gleichzeitig fließen Daten über Köderverwendung nach Art, Ort, Menge und Sicherungsmaßnahmen in die Dokumentation ein. Dadurch wird sowohl der notwendige Bekämpfungsaufwand transparent als auch der erforderliche Sicherungsstandard festgehalten.

In Niedersachsen gibt es zudem Befallskontrollen durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), die bei der Anerkennung als Kurort oder auf Anforderung der Gemeinden ausgeführt werden. Dabei ist es das Ziel, einen Status als "rattenarm" bzw. "praktisch rattenfrei" zu ermitteln, festzustellen und zu bescheinigen.
Die Ergebnisse aus den Vorbeugemaßnahmen, den Befallsmeldungen und deren Bearbeitung sowie den Befallskontrollen durch das VUA können gleichermaßen zur transparenten Darstellung der gesamten Situation wie auch zu gezielten Informations- und sogar zu Werbezwecken verwendet werden.

Ratten im Privathaushalt oder Betrieb?

Die vorliegenden Informationen beziehen sich auf die großräumige Rattenbekämpfung von Gemeinden oder Städten. Was wir für Sie in der Rattenbekämpfung im Privathaushalt, auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Betrieb tun können, lesen Sie hier.
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