Begasungen werden im Holzschutz sowie im Gesundheits- und Vorratsschutz eingesetzt. Hierbei werden toxische Gase eingesetzt, um Schädlinge zuverlässig abzutöten.
Im Holzschutz werden Begasungen häufig dann gewählt, wenn Hölzer besonders hochwertig verarbeitet sind, beispielsweise durch Malereien oder Goldbelege. Hier können im eingebauten Zustand weder Heißluft und generell keine flüssigen Holzschutzmittel verwendet werden. Dennoch werden verarbeitete Hölzer von holzzerstörenden Insekten befallen.
Begasungen bieten hier den Vorteil, dass sie abhängig von der Auswahl und Anwendung zuverlässig und zerstörungsfrei diese Insekten in allen Entwicklungsstadien abtöten. Auch größere Gebäude, wie zum Beispiel Kirchen, werden mit diesem Verfahren seit Jahrzehnten behandelt. Nach der Begasung wird sorgfältig geprüft, ob noch Rückstände des Gases im Gebäude vorhanden sind. Erst wenn nachgewiesen ist, dass keine Gase mehr vorhanden sind, kann die Kirche wieder betreten werden.
In großen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben werden häufig Begasungen durchgeführt. Hiermit werden alle Schädlinge sicher bekämpft. In diesen Fällen sind die Betriebe und der Warendurchsatz meist so groß, dass in regelmäßgen Abständen Begasungen durchgeführt werden. Damit ist sichergestellt, dass keine Schädlinge im Gebäude sind. Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen erreicht das Gas alle versteckten Lebensräume der Insekten und Schadnager. Abhängig von verschiedenen Faktoren, kann dies die wirtschaftlichste Methode der Schädlingsbekämpfung, meist verbunden mit einem Monitoring, sein.
Bei Begasungen im Holzschutz oder Gesundheits- und Vorratsschutz sind zur Zeit in Deutschland drei verschiedene Gase zugelassen:
Im Holzschutz wird zumeist Sulfuryldifluorid verwendet, welches eine hohe Diffusionsfähigkeit und gute Abtötungswirkung, insbesondere gegen adulte und larvizide Stadien besitzt. Zudem ist es sehr reaktionsträge, dies sorgt dafür, dass auch bei schwierigen Rahmenbedingungen keine Schäden an den behandelten Gütern entstehen. Es wird von außen aus Stahlflaschen durch Schläuche in das Gebäude eingebracht.
a) Phosphorwasserstoff wird zumeist im Bereich des Gesundheits- und Vorratsschutzes eingesetzt. Es besitzt ebenfalls eine gute Diffusionsfähigkeit, führt allerdings unter bestimmten Umständen zu Oxidationen kupferhaltiger Metalllegierungen. Daher ist es für den Einsatz in Gebäuden nur in geeigneten Fällen einsetzbar. Dieses Gas kann über Trägermittel oder ebenfalls über Stahlflaschen in den Begasungsbereich eingeblasen werden.
Cyanwasserstoff, auch Blausäre genannt, ist eines der ältesten Begasungsmittel überhaupt. Früher wurde es häufig in Kirchen eingesetzt, mittlerweile hat sich dort Sulfuryldifluorid durchgesetzt. Blausäure reagiert allerdings bei hohen Feuchten und lagert sich in den betroffen Gebäudeteilen an. Dies sorgt dafür, dass eine Lüftung bis zu mehreren Wochen dauern kann. Daher wird Blausäure von uns nur eingesetzt, nachdem wir die Unterschreitung von bestimmten Gebäudefeuchten geprüft haben.
Der Umgang mit toxischen Gasen ist in Deutschland besonders geregelt und eingeschränkt. Aufgrund der Mengen und den meist diffizilen Einsatzbereichen stellt der Gesetzgeber an Begasungsleiter und Begasungsunternehmen hohe Anforderungen. Grundlage für die Durchführung von Begasungen sind zum einen die sogenannten Befähigungsscheine, für die ein Begasungsleiter mehrere Lehrgänge mit Prüfungen und vor allem eine Anzahl an durchgeführten Begasungen als stellvertretender Begasungsleiter. Zusätzlich wird eine Genehmigung der zuständigen Behörde seiner Heimatstadt benötigt. Diese prüft unter anderem die Zuverlässigkeit, in dem sie das behördliche Führungszeugnis prüft. Erst danach wird durch diese der Befähigungsschein ausgestellt.
Um als Firma eine Begasungslizenz zu erhalten, müssen je nach Gasart zwei bis vier Befähigungsscheininhaber innerhalb der Firma zur Verfügung stehen, die die oben beschriebene Qualifikation vorweisen können. Wir haben diese Erlaubnis seit September 1990 und erneuern unsere Qualifikation regelmäßig.