Für Betriebe, die Lebensmittel produzieren oder verarbeiten gelten besondere Hygieneauflagen. Zu diesen Betrieben gehören neben Fabriken von Lebensmitteln auch Handwerksbetriebe wie Bäcker und Konditoren sowie die Gatronomie. Die strengen Regelungen gelten europaweit und sollen auch dazu dienen, Schwachstellen in der Produktions- und Lieferkette aufzudecken.
Der möglichen Einschleppung oder Zuwanderung von Schädlingen begegnet man am effektivsten durch gezielte Überwachungsprogramme, dem sogenannte Monitoring. Dabei werden meist Sexuallockstoffe oder Fraßköder verwendet, die gezielt in potenziell gefährdeten Bereichen plaziert und regelmäßig kontrolliert werden. Die Ergebnisse der Kontrollen dokumentieren entweder die Befallsfreiheit oder geben Aufschluß über Ort, Art und Umfang vorhandenen Befalls. Auch kann der Erfolg von Bekämpfungsmaßnahmen kontrolliert werden. In kleineren Bereichen ist hiermit sogar vollständige Befallsprophylaxe, also eine Vorbeugung von Schädlingsbefall, möglich.
Schadschwellenprinzip bedeutet, dass Maßnahmen erst bei Erreichen eines bestimmten Gefährdungspotentials ergriffen werden. Nicht jeder Schädling oder Lästling macht umfangreiche Maßnahmen notwendig. Bei Befall durch Hygiene-, Gesundheits- oder Vorratsschädlinge ist die Schadschwelleallerdings oft schnell erreicht. Entscheidend für die richtige Handhabung ist die korrekte Erfassung und Bestimmung der Organismen sowie die umsichtige Situationsbeurteilung durch Fachleute.
Die sorgfältige und lückenlose Dokumentation erlaubt jederzeit einen schnellen Überblick über die vorliegende Situation. Dies geschieht mithilfe digitaler Monitoringstationen, kombiniert mit den Köder- oder Fallenlisten und dem zusammenfassenden Arbeitsbericht sowie den regelmäßigen Berichten. Dieser Teil der Dokumentation dient als Zustandsnachweis. Gleichzeitig ist auch der Nachweis über Einsatz, Verbleib und eine mögliche Dekontamination verwendeter Schädlingsbekämpfungsmittel erbracht.
Unsere Dokumentation entspricht den Anforderungen, die nach den gängigen Zertifizierungsstandards IFS, BRC, LMHV oder AIB in der jeweils gültigen Fassung gestellt werden.
Die Fachberatung ist einerseits ein Teil des Dialoges. Hier ist aber auch die Planungsberatung, zum Beispiel bei erforderlichen Umgestaltungen des Gebäudes oder Geländes, zur optimalen Schädlingskontrolle eingeschlossen. Daneben gehört der Bestimmungsservice ebenso dazu wie die Fachberatung in Fragen der Bauwerksabdichtung, des Holzschutzes sowie der Taubenabwehr.
Die Qualität des Services hängt wesentlich von fünf Voraussetzungen ab:
Durch die Kombination dieser Strukturen und Maßnahmen ist eine sichere und vollständige Schädlingskontrolle mit geringstmöglichem Mitteleinsatz im Rahmen der Qualitätssicherung gewährleistet. Dies ist besonders im Hinblick auf die Hygienevorschriften und die Rückstandsproblematik in allen Bereichen von entscheidender Bedeutung.